02 O 186/18•Landgericht Detmold, 2018-11-29, 02 O 186/18
Landgericht Detmold, 2018-11-29, 02 O 186/18
02 O 186/18Kantonsgericht29.11.2018
Regest
Zu den Voraussetzungen enes Weges i. S. v. § 917 BGB
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 02 O 186/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-29
Aktenzeichen: 02 O 186/18
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2018:1129.02O186.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB § 917 Abs. 1
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen enes Weges i. S. v. § 917 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit leistet in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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