Landgericht Detmold, 2019-01-04, 04 O 159/18

04 O 159/18Kantonsgericht04.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 04 O 159/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-04

Aktenzeichen: 04 O 159/18

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2019:0104.04O159.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: BGB § 652; BGB § 654

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 12.06.2018 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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