21 KLs - 21 Js 433/18 - 34/18•Landgericht Detmold, 2019-02-19, 21 KLs - 21 Js 433/18 - 34/18
Landgericht Detmold, 2019-02-19, 21 KLs - 21 Js 433/18 - 34/18
21 KLs - 21 Js 433/18 - 34/18Kantonsgericht19.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 21 KLs - 21 Js 433/18 - 34/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-19
Aktenzeichen: 21 KLs - 21 Js 433/18 - 34/18
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2019:0219.21KLS21JS433.18.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: große Strafkammer
Normen: StGB § 242 Abs. 1, StGB § 27
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 27 StGB
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