Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
03 T 255/19•Landgericht Detmold, 2021-07-09, 03 T 255/19
03 T 255/19Kantonsgericht09.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-09
Aktenzeichen: 03 T 255/19
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2021:0709.03T255.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3.Zivilkammer
Normen: FamFG § 417 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts D vom 30. Juli 2019 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat, soweit auf dessen Grundlage die Haft vom 15. August 2019 bis zum 9. September 2019 tatsächlich vollzogen worden ist.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Vertrauensperson des Betroffenen in beiden Instanzen werden dem Kreis L auferlegt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000,00 €.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.