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23 KLs-31 Js 1072/23-1/24•Landgericht Detmold, 2024-02-23, 23 KLs-31 Js 1072/23-1/24
23 KLs-31 Js 1072/23-1/24Kantonsgericht23.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-23
Aktenzeichen: 23 KLs-31 Js 1072/23-1/24
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2024:0223.23KLS31JS1072.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Strafkammer - große Jugendkammer als Schwurgerichtskammer
Normen: StGB §§ 212 Abs. 1, 25 Abs. 2; JGG §§ 1, 3, 17, 18, 31 Abs. 2
Die Angeklagten sind des Totschlags schuldig.
Der Angeklagte P. wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Detmold vom 26. Oktober 2023, Aktenzeichen 3 Ds 23 Js 715/23-205/23, zu einer Einheitsjugendstrafe von
sechs Jahren sechs Monaten verurteilt.
Die Angeklagten G. I. und X. A. werden jeweils zu einer Jugendstrafe von
fünf Jahren verurteilt.
Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 212 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB, 1, 3, 17, 18 JGG
§ 31 Abs. 2 JGG (nur für den Angeklagten P.).
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