Landgericht Duisburg, 1977-03-29, 1 O 319/07

1 O 319/07Kantonsgericht29.03.1977

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 319/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1977-03-29

Aktenzeichen: 1 O 319/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1977:0329.1O319.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

In Höhe eines Betrages von 559,15 DM ist die Hauptsache erledigt. Im übri-gen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300,00 DM hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

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