1 O 319/76•Landgericht Duisburg, 1977-03-29, 1 O 319/76
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 319/76 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1977-03-29
Aktenzeichen: 1 O 319/76
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1977:0329.1O319.76.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
In Höhe eines Betrages von 559,15 DM ist die Hauptsache erledigt. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300,00 DM hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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