Landgericht Duisburg, 1982-04-01, 9 O 26/82

9 O 26/82Kantonsgericht01.04.1982

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 9 O 26/82 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1982-04-01

Aktenzeichen: 9 O 26/82

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1982:0401.9O26.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der zu erklären, daß er in die Übertragung der dort gespeicherten Daten der Firma in auf den Kläger oder einen von ihm zu bestimmenden Steuerberater einwilligt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 16.800 DM,

welche auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der

Bundesrepublik Deutschland oder West-Berlin ansässigen Großbank erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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