3 O 538/84•Landgericht Duisburg, 1985-04-03, 3 O 538/84
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 3 O 538/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-04-03
Aktenzeichen: 3 O 538/84
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1985:0403.3O538.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.763,13 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26. November 1984 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.400,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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