4 T 126/85•Landgericht Duisburg, 1985-05-07, 4 T 126/85
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 T 126/85 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1985-05-07
Aktenzeichen: 4 T 126/85
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1985:0507.4T126.85.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Durchgriffs-erinnerung des Antragstellers vom 11.3.1985 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wesel vom 21.2.1985 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Beschwerdewert: 300,-- DM.
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