Landgericht Duisburg, 1985-09-26, 11 O 437/84

11 O 437/84Kantonsgericht26.09.1985

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 11 O 437/84 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1985-09-26

Aktenzeichen: 11 O 437/84

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1985:0926.11O437.84.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.911,07 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. April 1984 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 54 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 46 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar für die Klägerin gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 5.400,00 DM und für die Beklagten gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 1.200,00 DM.

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