11 O 437/84•Landgericht Duisburg, 1985-09-26, 11 O 437/84
Landgericht Duisburg, 1985-09-26, 11 O 437/84
11 O 437/84Kantonsgericht26.09.1985
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 O 437/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-09-26
Aktenzeichen: 11 O 437/84
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1985:0926.11O437.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.911,07 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. April 1984 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 54 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 46 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar für die Klägerin gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 5.400,00 DM und für die Beklagten gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 1.200,00 DM.
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