Landgericht Duisburg, 1985-11-28, XVII Kls 5 Js 310/81-16/83

XVII Kls 5 Js 310/81-16/83Kantonsgericht28.11.1985

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — XVII Kls 5 Js 310/81-16/83 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1985-11-28

Aktenzeichen: XVII Kls 5 Js 310/81-16/83

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1985:1128.XVII.KLS5JS310.81.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XVIII. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -

Tenor

Es werden kostenpflichtig verurteilt,

  1. der Angeklagte F wegen gemeinschaft-

licher fortgesetzter Steuerhinterziehung

in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheits-

strafe von zwei Jahren,

  1. der Angeklagte M wegen gemeinschaft-

licher fortgesetzter Steuerhinterziehung in

zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

von zwei Jahren,

  1. der Angeklagte H wegen gemeinschaftlicher

fortgesetzter Steuerhinterziehung in zwei

Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr und sechs Monaten,

  1. der Angeklagte G wegen gemeinschaft-

licher fortgesetzter Steuerhinterziehung in

zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung

ausgesetzt wird.

Den Angeklagten F, M und H wird die

Ausübung einer selbständigen Tätigkeit im Bau-

und Baunebengewerbe verboten, und zwar dem Ange-

klagten F für die Dauer von vier Jahren und

den Angeklagten M und H für die Dauer von

je drei Jahren.

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