4 S 126/86•Landgericht Duisburg, 1986-07-11, 4 S 126/86
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 S 126/86 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1986-07-11
Aktenzeichen: 4 S 126/86
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1986:0711.4S126.86.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.2.1986 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mülheim (Ruhr) - 11 C 500/85 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.361,25 DM nebst
4 % Zinsen seit dem 30.8.1985 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Beklagte zu 2/3, der Kläger zu 1/3.
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