4 S 382/86•Landgericht Duisburg, 1987-03-27, 4 S 382/86
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 S 382/86 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-03-27
Aktenzeichen: 4 S 382/86
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1987:0327.4S382.86.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 14. August 1986 – 6 C 111/86 – abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.934,29 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17.02.1986 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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