7 S 203/87•Landgericht Duisburg, 1988-03-01, 7 S 203/87
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 S 203/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-03-01
Aktenzeichen: 7 S 203/87
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1988:0301.7S203.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts
Mülheim an der Ruhr vom 16. März 1987 - 19 C 778/86 -
teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.210,07 DM nebst
4 % Zinsen seit dem 9. September 1986 zu zahlen.
Im übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung
zurückgewiesen.
Von den Kosten beider Rechtszüge tragen die Kläger als
Gesamtschuldner 58 % und die Beklagte 42 %.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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