Landgericht Duisburg, 1988-10-18, 1 O 335/88

1 O 335/88Kantonsgericht18.10.1988

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 335/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-10-18

Aktenzeichen: 1 O 335/88

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1988:1018.1O335.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft einer inländischen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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