20 O 104/90•Landgericht Duisburg, 1990-04-10, 20 O 104/90
Landgericht Duisburg, 1990-04-10, 20 O 104/90
20 O 104/90Kantonsgericht10.04.1990
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 20 O 104/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-04-10
Aktenzeichen: 20 O 104/90
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1990:0410.20O104.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 02. August 1989 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 65 % der Beklagte, zu 35 % der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 DM. Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 300,00 DM abwenden, wenn nicht der
Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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