7 S 423/90•Landgericht Duisburg, 1991-06-11, 7 S 423/90
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 S 423/90 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1991-06-11
Aktenzeichen: 7 S 423/90
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1991:0611.7S423.90.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klägerin trägt die Kosten der ersten Instanz.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/3, die Beklagen zu 2/3.
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