4 S 539/90•Landgericht Duisburg, 1991-11-11, 4 S 539/90
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 S 539/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-11-11
Aktenzeichen: 4 S 539/90
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1991:1111.4S539.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8. November 1990
verkündete Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr
- 23 C 175/90 - zum Teil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes Berlin-Schöneberg
vom 4. April 1990 - Geschäftsnummer: 90-5003825-0-2 - wird
insoweit aufrecht erhalten, als der Beklagte verurteilt worden ist,
an die Klägerin 2.814,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13. Febru-
ar 1990 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage unter Aufhebung des vorbezeichneten Voll-
streckungsbescheides abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge fallen der Klägerin zur Last.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 1.181,60 DM
festgesetzt.
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