Landgericht Duisburg, 1991-11-11, 4 S 539/90

4 S 539/90Kantonsgericht11.11.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 S 539/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-11-11

Aktenzeichen: 4 S 539/90

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1991:1111.4S539.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8. November 1990

verkündete Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr

  • 23 C 175/90 - zum Teil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes Berlin-Schöneberg

vom 4. April 1990 - Geschäftsnummer: 90-5003825-0-2 - wird

insoweit aufrecht erhalten, als der Beklagte verurteilt worden ist,

an die Klägerin 2.814,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13. Febru-

ar 1990 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage unter Aufhebung des vorbezeichneten Voll-

streckungsbescheides abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge fallen der Klägerin zur Last.

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 1.181,60 DM

festgesetzt.

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