Landgericht Duisburg, 1991-12-11, 6 O 283/91

6 O 283/91Kantonsgericht11.12.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 283/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-12-11

Aktenzeichen: 6 O 283/91

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1991:1211.6O283.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 47.377,69 DM nebst 9 % Zinsen seit dem 29.1.1991 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit von 55.500,-- DM vor- läufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch schriftliche, unbefristete, un- widerrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deut- schen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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