Landgericht Duisburg, 1992-05-15, 1 O 237/91

1 O 237/91Kantonsgericht15.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 237/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-05-15

Aktenzeichen: 1 O 237/91

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1992:0515.1O237.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

I.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.100,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 07. Mai 1991 Zug um Zug gegen Übereignung des Teppichs Ipek Kayseri, 2,07 Quadratmeter, Artikel-Nr. 36728, zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 90 % und die Klägerin zu 10 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 15.500,00 DM. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung von 300,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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