Landgericht Duisburg, 1993-01-21, 8 O 361/92

8 O 361/92Kantonsgericht21.01.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 361/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-01-21

Aktenzeichen: 8 O 361/92

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1993:0121.8O361.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche zukünftigen immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 0 auf der Straße "A-Straße" in N zu ersetzen.

Es wird festgestellt, daß die Hauptsache wegen eines Schmerzensgeldes in Höhe von 120.000,00 DM erledigt ist.

Wegen des mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachten weiteren Schmerzensgeldes sowie wegen des Antrages zu 4., gerichtet auf Zahlung von 99.652,48 DM nebst Zinsen, wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.