Landgericht Duisburg, 1993-02-09, 1 O 58/91

1 O 58/91Kantonsgericht09.02.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 58/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-02-09

Aktenzeichen: 1 O 58/91

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1993:0209.1O58.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger ein Schmerzensgeld von 3.000 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5. Februar 1991 zu zahlen.Hinsichtlich der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.Die Kosten werden der Beklagten auferlegt.Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit von 3.890 DM, die auch in Gestalt selbstschuldnerischer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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