VII KLs 11/92•Landgericht Duisburg, 1993-03-01, VII KLs 11/92
Landgericht Duisburg, 1993-03-01, VII KLs 11/92
VII KLs 11/92Kantonsgericht01.03.1993
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — VII KLs 11/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-03-01
Aktenzeichen: VII KLs 11/92
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1993:0301.VII.KLS11.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Totschlags und versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe
von sechs Jahren sechs Monaten
verurteilt.
Von der Auferlegung der Kosten und Auslagen des Verfahrens auf den Angeklagten wird abge-
sehen.
Der Angeklagte trägt die Kosten der Nebenklage.
- §§ 212, 22, 23, 53 StGB -
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