Landgericht Duisburg, 1993-03-01, VII KLs 11/92

VII KLs 11/92Kantonsgericht01.03.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — VII KLs 11/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-03-01

Aktenzeichen: VII KLs 11/92

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1993:0301.VII.KLS11.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Totschlags und versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe

von sechs Jahren sechs Monaten

verurteilt.

Von der Auferlegung der Kosten und Auslagen des Verfahrens auf den Angeklagten wird abge-

sehen.

Der Angeklagte trägt die Kosten der Nebenklage.

  • §§ 212, 22, 23, 53 StGB -

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