4 S 69/95•Landgericht Duisburg, 1995-08-04, 4 S 69/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 S 69/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-08-04
Aktenzeichen: 4 S 69/95
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1995:0804.4S69.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts teilweise
abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.390,20 DM nebst 4 % Zinsen
seit dem 29.08.1994 zu zahlen, abzüglich des durch Teilanerkenntnisurteil
vom 19. Oktober 1994 zuerkannten Betrages in Höhe von 3.389,23 DM.
Im übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens fallen dem Kläger zu 1/10 und
der Beklagten zu 9/10 zur Last.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 1/5 und die
Beklagte 4/5.
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