22 T 58/96•Landgericht Duisburg, 1996-04-12, 22 T 58/96
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 22 T 58/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-04-12
Aktenzeichen: 22 T 58/96
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1996:0412.22T58.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluß des Amtsgerichts Oberhausen vom 19. Januar 1996 – 10 XVII 261/64 – wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe an das Amtsgericht Oberhausen zurückverwiesen.
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