9 O 278/96•Landgericht Duisburg, 1997-02-27, 9 O 278/96
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 9 O 278/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-02-27
Aktenzeichen: 9 O 278/96
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1997:0227.9O278.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage der Beklagten wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 12.300 DM nebst nebst 7 % Zinsen seit dem 19.12.1996 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.300 DM vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, Sicherheitsleistungen auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.