Landgericht Duisburg, 1997-02-27, 9 O 278/96

9 O 278/96Kantonsgericht27.02.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 9 O 278/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-02-27

Aktenzeichen: 9 O 278/96

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1997:0227.9O278.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage der Beklagten wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 12.300 DM nebst nebst 7 % Zinsen seit dem 19.12.1996 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.300 DM vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, Sicherheitsleistungen auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen.

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