2 (20) O 106/94•Landgericht Duisburg, 1997-05-28, 2 (20) O 106/94
Landgericht Duisburg, 1997-05-28, 2 (20) O 106/94
2 (20) O 106/94Kantonsgericht28.05.1997
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 (20) O 106/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-05-28
Aktenzeichen: 2 (20) O 106/94
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1997:0528.2.20O106.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 92.562,56 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 01. April 1991 zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 133.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Groß-bank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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