22 T 247/97•Landgericht Duisburg, 1997-10-21, 22 T 247/97
Landgericht Duisburg, 1997-10-21, 22 T 247/97
22 T 247/97Kantonsgericht21.10.1997
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 22 T 247/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-10-21
Aktenzeichen: 22 T 247/97
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1997:1021.22T247.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts
Duisburg vom 25.08.1997 - 14 X 13/97 - aufgehoben.
Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozeßkostenhilfe mit Wirkung ab Antrag-
stellung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte
in erster Instanz Rechtsanwalt in beigeordnet.
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