Landgericht Duisburg, 1997-10-21, 22 T 247/97

22 T 247/97Kantonsgericht21.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 22 T 247/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-10-21

Aktenzeichen: 22 T 247/97

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1997:1021.22T247.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts

Duisburg vom 25.08.1997 - 14 X 13/97 - aufgehoben.

Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozeßkostenhilfe mit Wirkung ab Antrag-

stellung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte

in erster Instanz Rechtsanwalt in beigeordnet.

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