9 O 338/97•Landgericht Duisburg, 1999-01-07, 9 O 338/97
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 9 O 338/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-07
Aktenzeichen: 9 O 338/97
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1999:0107.9O338.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, nachstehender Grundbuchberichtigung zuzustimmen: Die bei dem Amtsgerichts Mülheim a. d. Ruhr im Grundbuch von , Bl. (Grundstück in ) in Abt. III am 06.03.1996 unter den lfd. Nrn. 21 und 22 zugunsten des Beklagten eingetragenen zwei Zwangssicherungshypotheken über 7.606,99 DM und 2.738,52 DM werden gelöscht. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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