Landgericht Duisburg, 1999-02-10, 10 O 408/98

10 O 408/98Kantonsgericht10.02.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 408/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-02-10

Aktenzeichen: 10 O 408/98

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1999:0210.10O408.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 25.460,75 nebst 4 % Zinsen seit dem 8. November 1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.

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