Landgericht Duisburg, 1999-04-13, 1 (11) O 55/95

1 (11) O 55/95Kantonsgericht13.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 (11) O 55/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-04-13

Aktenzeichen: 1 (11) O 55/95

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1999:0413.1.11O55.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

4.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann durch die Bürgschaft einer inländischen

Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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