Landgericht Duisburg, 1999-05-17, 22 T 63/99

22 T 63/99Kantonsgericht17.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 22 T 63/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-05-17

Aktenzeichen: 22 T 63/99

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1999:0517.22T63.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluß des

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr vom 22.01.1999 - 5 XVII 59/98 -

aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die Anträge des

Beteiligten zu 1) vom 08.07. und 21.10.1998 unter Beachtung der

nachfolgenden Ausführungen neu zu bescheiden.

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