Landgericht Duisburg, 1999-06-09, 22 T 22/99

22 T 22/99Kantonsgericht09.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 22 T 22/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-06-09

Aktenzeichen: 22 T 22/99

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1999:0609.22T22.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen den Beschluß des Amtsgerichts Oberhausen vom 27.1.1999 wird zurückgewiesen.

Die Vollziehung dieses Beschlusses wird bis zu seiner Rechtskraft ausgesetzt.

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