24 T 89/99•Landgericht Duisburg, 1999-07-01, 24 T 89/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 24 T 89/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-07-01
Aktenzeichen: 24 T 89/99
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1999:0701.24T89.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Gläubigers vom 30.4.1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Duisburg vom 22.4.1999 (7 N 287/98) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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