24 T 1/00•Landgericht Duisburg, 2000-01-10, 24 T 1/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 24 T 1/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-10
Aktenzeichen: 24 T 1/00
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2000:0110.24T1.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Gläubigers vom 23. Dezember 1999 gegen den Be-schluss des Amtsgerichts Duisburg vom 16. Dezember 1999 (Aktenzeichen 60 IK 56/99) wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet
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