24 T 121/00•Landgericht Duisburg, 2000-09-20, 24 T 121/00
Landgericht Duisburg, 2000-09-20, 24 T 121/00
24 T 121/00Kantonsgericht20.09.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 24 T 121/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-09-20
Aktenzeichen: 24 T 121/00
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2000:0920.24T121.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Schuldners vom 10.06.2000 gegen den Pro-zesskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 23.05.2000 (60 IK 159/99) wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.