Landgericht Duisburg, 2000-09-21, 55 Ks 7/00

55 Ks 7/00Kantonsgericht21.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 55 Ks 7/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-21

Aktenzeichen: 55 Ks 7/00

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2000:0921.55KS7.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Strafkammer - Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes in vier Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer

lebenslangen Freiheitsstrafe

als Gesamtstrafe verurteilt.

Die Schuld des Angeklagten wiegt besonders schwer.

Der Angeklagte wird in das psychiatrische Krankenhaus eingewiesen.

Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen; sein Führerschein wird eingezogen. Ihm darf vor Ablauf von fünf Jahren eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

  • § 211, 177 Abs. 1 a.F., 21, 49, 52, 53, 54, 57 a Abs. 1 Nr. 2, 57 b, 63, 69, 69 a StGB –

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