55 Ks 7/00•Landgericht Duisburg, 2000-09-21, 55 Ks 7/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 55 Ks 7/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-21
Aktenzeichen: 55 Ks 7/00
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2000:0921.55KS7.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Strafkammer - Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes in vier Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe
als Gesamtstrafe verurteilt.
Die Schuld des Angeklagten wiegt besonders schwer.
Der Angeklagte wird in das psychiatrische Krankenhaus eingewiesen.
Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen; sein Führerschein wird eingezogen. Ihm darf vor Ablauf von fünf Jahren eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
- § 211, 177 Abs. 1 a.F., 21, 49, 52, 53, 54, 57 a Abs. 1 Nr. 2, 57 b, 63, 69, 69 a StGB –
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