22 T 248/00•Landgericht Duisburg, 2000-10-18, 22 T 248/00
Landgericht Duisburg, 2000-10-18, 22 T 248/00
22 T 248/00Kantonsgericht18.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 22 T 248/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-10-18
Aktenzeichen: 22 T 248/00
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2000:1018.22T248.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Betreuers gegen den Beschluß des Amtsgerichts Oberausen vom 15.09.2000 wird zurückgewiesen.
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