8 O 359/99•Landgericht Duisburg, 2001-02-08, 8 O 359/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 359/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-08
Aktenzeichen: 8 O 359/99
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2001:0208.8O359.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.315,07 DM nebst 4 %
Zinsen seit dem 21.11.1998 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 18.000,00 DM vorläufig
vollstreckbar.
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