Landgericht Duisburg, 2001-03-05, 3 O 99/00

3 O 99/00Kantonsgericht05.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 99/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-05

Aktenzeichen: 3 O 99/00

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2001:0305.3O99.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Forderung vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische unbedingte, unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse geleistet werden.

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