Landgericht Duisburg, 2001-11-07, 45 O 26/00

45 O 26/00Kantonsgericht07.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 45 O 26/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-11-07

Aktenzeichen: 45 O 26/00

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2001:1107.45O26.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag des Klägers vom 18.07.01 auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgeführenfrei außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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