11 T 211/01•Landgericht Duisburg, 2002-02-20, 11 T 211/01
Landgericht Duisburg, 2002-02-20, 11 T 211/01
11 T 211/01Kantonsgericht20.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 T 211/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-20
Aktenzeichen: 11 T 211/01
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0220.11T211.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluß des Amtsgerichts Duisburg - 45 II 100/00 WEG - abgeändert.
Der Antrag der Antragsteller vom 5.2.2001 auf Zahlung von 2.019,23 DM wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Gerichtskosten beider Instanzen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 2.019,23 DM . - 1032,42 Euro -
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