7 S 299/01•Landgericht Duisburg, 2002-02-22, 7 S 299/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 S 299/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-22
Aktenzeichen: 7 S 299/01
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0222.7S299.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Oktober 2001 verkündete Urteil
des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr, Az.: 12 C 465/01, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 855,53 EUR. (1.673,28 DM).
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