13 S 263/01•Landgericht Duisburg, 2002-03-12, 13 S 263/01
Landgericht Duisburg, 2002-03-12, 13 S 263/01
13 S 263/01Kantonsgericht12.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 S 263/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-12
Aktenzeichen: 13 S 263/01
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0312.13S263.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Juli 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oberhausen - 35 C 386/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.547,68 EUR (4.982,82 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 10.11.2000 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 88 % die Beklagte und zu 12 % die Kläger als Gesamtschuldner.Die Kosten des Berufungsrechtszuges tragen zu 93 % die Beklagte und zu 7 % die Kläger als Gesamtschuldner.Streitwert für den Berufungsrechtszug: 2.752,19 EUR.
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