13 T 15/02•Landgericht Duisburg, 2002-03-22, 13 T 15/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 T 15/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-22
Aktenzeichen: 13 T 15/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0322.13T15.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 2. wird der Zwangsmittel-
beschluss des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 26.11.2001
- 7 C 12/01 - abgeändert:
Die Verhängung eines Zwangsgelds in Höhe von 1.000,00 DM zur Er-
zwingung der im Versäumnisurteil vom 10.04.2001 erfolgten Verurteilung
zur Erteilung einer Nebenkostenabrechnung für das Jahr 1998 wird gegen-
über dem Beklagten zu 2. aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 250,00 EUR.
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