5 S 151/01•Landgericht Duisburg, 2002-04-11, 5 S 151/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 5 S 151/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-11
Aktenzeichen: 5 S 151/01
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0411.5S151.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.11.2001 verkündete
Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr unter Zurückweisung
des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt
neu gefasst:
Die Beklagten zu 1) bis 3) werden verurteilt, als Gesamtschuldner
an die Klägerin 2.772,59 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz seit dem
06.06.2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamt-
schuldner.
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