Landgericht Duisburg, 2002-06-14, 10 O 74/02

10 O 74/02Kantonsgericht14.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 74/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-14

Aktenzeichen: 10 O 74/02

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0614.10O74.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von EUR 900 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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