21 O 106/02•Landgericht Duisburg, 2002-06-27, 21 O 106/02
Landgericht Duisburg, 2002-06-27, 21 O 106/02
21 O 106/02Kantonsgericht27.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 21 O 106/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-27
Aktenzeichen: 21 O 106/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0627.21O106.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beschlussverfügung der Kammer vom 29. Mai 2002 wird bestätigt.
Die Beschlussverfügung der Kammer vom 10. Juni 2002 wird bestätigt
und dahin ergänzt, dass der Antragsgegnerin bei Meidung der darin an-
geordneten Ordnungsmittel untersagt wird, bis zur Beendigung der nächsten
Hauptversammlung, in der über den Verkauf der Beteiligung an der A
in Höhe von 25 % des Grundkapitals plus einer Aktie abgestimmt werden
soll, über diese Beteiligung ganz oder teilweise zu verfügen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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