10 O 95/02•Landgericht Duisburg, 2002-07-12, 10 O 95/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 10 O 95/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-12
Aktenzeichen: 10 O 95/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0712.10O95.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- EUR vorläufig
vollstreckbar. Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer Groß-
bank mit Sitz in der Europäischen Union oder öffentlich rechtlichen Spar-
kasse erbracht werden.
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